Wuppertal bei Twitter

2023-03-15 17:30:49 By : Mr. Arvin Du

Das Ressort Umweltschutz informiert nachfolgend über die PCB-Emissionen aus Wuppertaler Betrieben und den Umgang der Behörden mit dem Thema.

Ausgelöst durch die Ermittlungen des Ennepe-Ruhr-Kreis bei einem Silikonkautschuk-verarbeitenden Betrieb in Ennepetal (Fa. BIW), in Bezug auf Emissionen und Immissionen von Polychlorierten Biphenylen (PCB), sind auch Betriebe in Wuppertal überprüft worden. Die Unteren Umweltbehörden wurden dazu landesweit durch einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) Ende November 2019 aufgefordert. In NRW sind aktuell 8 Betriebe betroffen.

Von allen in Wuppertal überprüften Betrieben waren zwei Unternehmen als Verdachtsfälle übriggeblieben. Es handelt sich um die Firmen Coroplast Fritz Müller GmbH & Co.KG in Wuppertal-Nächstebreck und Prysmian Kabel und Systeme GmbH in Wuppertal-Ronsdorf. Beide Unternehmen produzieren u.a. Kabel und Leitungen und verarbeiten in diesem Zusammenhang Silikonkautschuk für die Ummantelung. Dafür ist ein Vernetzungsmittel erforderlich. Die unbeabsichtigte Freisetzung von PCB kann aufgrund des eingesetzten chlorierten Vernetzungsmittels nicht ganz ausgeschlossen werden. Das hier freiwerdende spezielle PCB-Gemisch aus den PCB-Kongeneren 47, 51 und 68 unterscheidet sich deutlich von den übrigen PCB, welche ubiquitär in der gesamten Umwelt nachgewiesen werden können. 

Das PCB gelangt bei beiden Firmen über den Luftpfad in die Umwelt. Grundsätzlich kann es in der Atemluft enthalten sein. Überwiegend schlägt es sich aber als Deposition in Boden und auf Pflanzen nieder und kann oral, z.B. mit der Nahrung, aufgenommen werden.

In Ennepetal wurden auch weiße Flocken freigesetzt. Im Umfeld der betroffenen Anlagen in Wuppertal ist bisher nicht bekannt, dass weiße Flocken niedergegangen sind. Solche Flocken stellen die größte Belastungsquelle dar. Auch wird -im Gegensatz zur Firma BIW in Ennepetal- bei beiden betroffenen Firmen schon immer Filtertechnik eingesetzt. Weiterhin liegen die Produktionsmengen an Silikonkautschuk weit unter derjenigen der Firma aus Ennepetal. 

Die weiteren Schritte wurden von Anfang an in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV NRW), der Bezirksregierung Düsseldorf (BRD), dem Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und der Stadt Wuppertal festgelegt, um ein einheitliches und qualifiziertes Vorgehen zu gewährleisten.

Die Stadt Wuppertal hat die PCB-Emissionen und -Immissionen ermitteln lassen, um belastbare Aussagen über das Gefährdungspotential zu erhalten und daraus das weitere Vorgehen abzuleiten. Die folgenden FAQ (Häufig gestellte Fragen) sollen Ihnen die Möglichkeit geben, ein besseres Verständnis über Polychlorierte Biphenyle zu erhalten sowie sich über den aktuellen Sachstand zu informieren. Sie finden hier Ergebnisse, Berichte und Karten. Des Weiteren können Sie hier auch die Antworten auf Fragen nachlesen, die BürgerInnen bisher gestellt haben.

Diese Seite wird laufend, entsprechend dem jeweiligen Erkenntnisstand, aktualisiert.

Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe von synthetischen, chlorhaltigen chemischen Verbindungen. Es gibt 209 chemisch unterscheidbare Einzelverbindungen (Kongenere). Allgemein sind PCB sehr temperaturstabil, schwer entflammbar, besitzen eine niedrige elektrische Leitfähigkeit bei gleichzeitig guter Wärmeleitfähigkeit und sind auch gegenüber chemischen Einflüssen stabil. Sie sind gut in Fett, schlecht in Wasser löslich. Mit ansteigendem Chlorgehalt in den Verbindungen nimmt die Dichte, Fettlöslichkeit und die Langlebigkeit in der Umwelt zu.

Im Falle der silikonkautschukverarbeitenden Betriebe liegt ein sehr spezielles, gasförmiges PCB-Gemisch vor, bestehend aus den Kongeneren 47, 51, 68. Dieses PCB-Gemisch kommt in dieser Zusammensetzung nur bei der Verarbeitung von Silikonkautschuken unter Verwendung eines bestimmten chlorierten, peroxidischen Vernetzungsmittels vor.

Ja! - PCB dürfen in Deutschland seit 1989 nicht mehr hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden (PCB-Verbotsverordnung); seit 2004 auch fast weltweit. PCB sind aufgrund des jahrzehntelangen Einsatzes in der Umwelt weit verbreitet (ubiquitär) und auch aktuelle Einträge in die Umwelt stammen i.d.R. aus diesen "Altlasten", z.B. PCB-haltige Maschinen und technische Geräte, die verschrottet werden, Hydraulik- und Kühlmedien, die unter Tage unbeabsichtigt freigesetzt werden, PCB-haltige Anstriche oder Fugenmassen in Gebäuden, abgelagerte Industrieabfälle u.a. Aus diesen und weiteren primären Quellen kann durch Aufwirbelung und Ausgasen ein Eintrag in die Umwelt stattfinden.

Daneben können unter bestimmten Bedingungen PCB bei thermischen Prozessen, bei denen chlor- und kohlenstoffhaltige Einsatzstoffe verwendet werden, unbeabsichtigt entstehen (siehe nächster Abschnitt).

Der Silikonkautschuk muss für seine verschiedenen Zwecke, z.B. als Ummantelung von Kupferkabeln, in eine bestimmte, feste aber auch elastische, Form gebracht werden. Für diesen Zweck muss der Kautschuk vernetzt werden. Fast weltweit verbreitet bei der drucklosen Vernetzung ist die peroxidische Vernetzung. Diese peroxidische Vernetzung erfolgt häufig mit einem chlorierten Peroxid und kann nur bei hohen Temperaturen erfolgen. Bei der dort stattfindenden Polymerisation können auch PCB abgespalten werden. Dieser Prozess lässt sich nicht steuern oder genau vorhersagen. Insofern ist das freiwerdende PCB ein Zufallsprodukt. Der Produktionsprozess ist nicht darauf ausgerichtet (siehe oben).

Während der Silikonkautschukverarbeitung freiwerdendes PCB wird über die Prozessabluft als Emission in die Umwelt freigesetzt. Es gelangt über Schornsteine in die Außenluft und wird je nach Windrichtung verbreitet. Dabei kann es als gasförmige Emission oder an Partikel gebunden (in bestimmten Fällen sind auch Flocken möglich) zu den Immissionsorten gelangen. Dort kann es in der Atemluft oder als Deposition im Boden oder in/auf Pflanzen nachweisbar sein.

Aufgrund der hohen Umweltpersistenz (der schweren Abbaubarkeit in der Umwelt) und der guten Fettlöslichkeit reichern sich PCB in Mensch und Tier an. Es gibt Hinweise, dass verschiedene Pflanzenarten Unterschiede in der Anreicherung der PCB aufweisen. Somit kann es zur Belastung tierischer und pflanzlicher Lebensmittel kommen. Über die Nahrungskette können PCB schließlich in den menschlichen Organismus gelangen.

Der in der Regel für den Menschen bedeutendste Weg, PCB aufzunehmen, ist die Aufnahme über die Ernährung. Mehr als 90 % erfolgt in Deutschland über die Nahrung, wobei hierbei wiederum 90 % auf tierische Lebensmittel entfällt. Die Aufnahme über die Außenluft ist normalerweise unbedeutend. Das gleiche gilt auch für die Aufnahme über die Haut, wenn man von besonderen beruflichen Kontakten absieht.

Nach der Aufnahme in den Körper werden PCB im Fettgewebe eingelagert. Der Abbau im Körper ist abhängig von der Art des PCB. PCB mit niedrigem Chlorgehalt (wie im vorliegenden Fall) werden schnell verstoffwechselt und ausgeschieden, während höher chlorierte lange im menschlichen oder tierischen Organismus verbleiben können.

Die EU-Kontaminantenverordnung (Stand 2017) und die Nationale Kontaminantenverordnung (Stand 2016) regeln die Höchstgehalte von PCB in verschiedenen Lebensmitteln.

Die akute Toxizität von PCB ist nicht sehr stark. Bei Vorfällen wie z. B. durch kontaminiertes Reisöl in Japan 1968 und in Taiwan 1979, mit sehr hohen Dosen von PCB, traten als akute Wirkungen u.a. Störungen der Schilddrüse, Beeinträchtigung des Hormonhaushaltes, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Immunschwäche, Schwindel, Gedächtnisprobleme und Hautveränderungen auf. Bei lang andauernder chronischer Belastung können jedoch auch vergleichsweise niedrige Konzentrationen eine gesundheitsschädliche Wirkung haben. 

Die bedeutendsten negativen gesundheitlichen Effekte betreffen das Nervensystem und das Immunsystem. Insbesondere das sich entwickelnde kindliche Nervensystem kann geschädigt werden, was sich u. a. in Störungen der Gedächtnis- und Lernleistungen und Beeinträchtigung des Hörvermögens auswirken kann. Auch Auswirkungen auf das sich entwickelnde Immunsystem von Kindern konnten festgestellt werden. Diese Wirkungen auf das Nerven- und Immunsystem werden als die kritischsten Wirkungen von PCB eingeschätzt. Den vorliegenden Studien ist auch zu entnehmen, dass sich das Nerven-und Immunsystem von Erwachsenen als weniger anfällig gegenüber PCB-Belastungen zeigt.

Es konnten weitere gesundheitliche Auswirkungen aus den Studien abgeleitet werden: Auswirkungen auf den Schilddrüsenstoffwechsel, hormonblockierende aber auch hormonähnliche Wirkungen bei Sexualhormonen, Beeinträchtigung der Fortpflanzungs­fähigkeit, eine Beeinflussung des Fettstoffwechsel und der Leberfunktion. Die Datenlage hinsichtlich der Entstehung von Diabetes und Bluthochdruck ist noch uneinheitlich.

2013 wurde PCB als krebserregend eingestuft, wobei die Krebsentstehung nicht primär auf einer direkten Veränderung des genetischen Materials basiert. Vielmehr ist die krebserregende Wirkung durch Abbauprodukte der PCB und Begünstigung des Tumorwachstums durch andere Auslöser entscheidend. Diese Wirkungen sind beim Menschen erst in deutlich höheren Dosisbereichen zu erwarten als die genannten allgemeintoxischen Effekte.

Wie beschrieben, erfolgt die gesundheitliche Bewertung von PCB in der Regel nicht für jedes Kongener einzeln, sondern für die Mischbelastung, der ein Mensch ausgesetzt ist. Hierfür wird eine Abschätzung der PCB-Gesamtbelastung vorgenommen, bei der idealerweise überprüft wird, welche der 209 unterschiedlichen Kongenere tatsächlich vorliegen. Ihre Konzentrationen werden dann zu einer Gesamtbelastung addiert und mit einem gesundheitsbezogenen Beurteilungsmaßstab verglichen.

In der Praxis wird jedoch verschiedenen Konventionen entsprechend oft nur ein Teil der 209 Kongenere exemplarisch bestimmt. Mit Hilfe dieser so genannten Indikatorkongenere wird üblicherweise auf die Gesamtbelastung hochgerechnet.

Die genaue toxikologische Wirkung der PCB 47, 51 und 68, um die es im vorliegenden Fall geht, ist noch nicht bekannt und wird derzeit intensiv untersucht. Dazu werden Sie zu gegebener Zeit hier eine Information finden. Bis dahin gilt die Regelvermutung, dass diese PCB-Kongenere auch gesundheitsschädlich sein können.

Ende November 2019 erhielt die Stadt Wuppertal einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW (MULNV), der in Bezug auf die Ermittlungen bei einer Silikonkautschuk verarbeitenden Firma in Ennepetal die Anweisung enthielt, zu ermitteln, ob Unternehmen mit dem gleichen oder vergleichbaren Produktions­prozessen auch innerhalb Wuppertals existieren. Der Erlass ging im Übrigen an alle Unteren Umweltbehörden in NRW.

Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde bei zwei Firmen vergleichbare Produktionsprozesse festgestellt. 

Der von der Firma aus Ennepetal bekannte Niederschlag aus „weißen Flocken“ ist bisher in Wuppertal im Umfeld der betroffenen Firmen nicht aufgetreten. Beide Firmen verfügen über Abluftfilter hinter ihren Anlagen. Diese Flocken sind laut den Erkenntnissen aus Ennepetal besonders hoch mit PCB belastet.

Bei der Verarbeitung von Silikonkautschuk (hier Kabelextrusion) handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, für die der Bundesgesetzgeber aktuell kein immissionsschutzrechtliches Genehmigungserfordernis vorsieht. Diese Art von Anlagen sind nicht im Anhang 1 zur 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) aufgeführt. Sie stellen somit gemäß § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ dar. Für die Silikonverarbeitung sieht der Bundesgesetzgeber bisher keine Vorsorge-Emissionsgrenzwerte vor. Diese Anlagen haben, so wie alle anderen nicht genehmigungs­bedürftigen Anlagen, nur die immissionsschutzrechtliche Pflicht, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Es müssen also zunächst schädliche Umwelteinwirkungen nachgewiesen werden, bevor die Überwachungsbehörde gegen den Betreiber ordnungsbehördlich vorgehen kann. Die schädliche Umwelteinwirkung umfasst neben der erheblichen Belästigung/den erheblichen Nachteilen auch die Gefährdung der Allgemeinheit und Nachbarschaft.

Der Nachweis zu den schädlichen Umwelteinwirkungen ist hier nur durch immissionsseitige Betrachtungen/Messungen/Untersuchungen/Analysen möglich, die Zeit beanspruchen. Als erster Schritt erfolgten in Wuppertal Untersuchungen des Bodens. Parallel führte das LANUV ein Löwenzahn-Screening durch. Erst nach vollständiger Auswertung der Ergebnisse, kann über das ordnungsbehördliche Einschreiten entschieden werden. Das einfache Vorhandensein von PCB in der Abluft berechtigt die Überwachungsbehörde in der aktuellen Gesetzeslage nicht zur Untersagung des Betriebs.

Vom Land Nordrhein-Westfalen wurde aufgrund der Ereignisse im letzten Jahr eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) eingebracht. Anlagen, in denen halogenhaltige peroxidische Vernetzer eingesetzt werden, sollen künftig unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen. Mit einer breiten Mehrheit ist der Bundesrat am 5. Juni 2020 dem Hauptanliegen Nordrhein-Westfalens, halogenhaltige peroxidische Vernetzer zu regeln, gefolgt. Die geänderte Verordnung ist zum 12.01.2021 verkündet worden und tritt am 01.04.2021 in Kraft.

Die geänderte Verordnung hat aktuell nur noch für die Fa. Prysmian Kabel und Systeme GmbH in Ronsdorf Relevanz, da die Fa. Coroplast Fritz Müller GmbH & Co.KG den chlorierten Vernetzer nicht mehr einsetzt. Ziel der Fa. Prysmian ist es weiterhin, den chlorierten Vernetzer zu substituieren, damit die Genehmigungsbedürftigkeit wieder entfällt. Bis dahin gelten  jetzt auch die Vorsorgeanforderungen der TA Luft.

Da von dieser speziellen PCB-Problematik nicht nur Firmen aus Wuppertal betroffen sind, sondern dies ein deutschlandweites bzw. weltweites Problem ist, koordiniert für Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) die Bearbeitung der Fälle. Die Erkenntnisse aus Ennepetal wurden bereits an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie an die anderen Bundesländer weitergeben. So ist sichergestellt, dass alle betroffenen Firmen gleich behandelt werden und eine möglichst einheitliche Lösung gefunden wird. Die Stadt Wuppertal steht in engem Kontakt mit dem MULNV.

Der Ausschuss für Umwelt der Stadt Wuppertal und die Bezirksvertretungen Oberbarmen und Ronsdorf wurden regelmäßig über den Sachstand informiert.

Bei beiden betroffenen Unternehmen haben bereits behördlich abgestimmte Emissions­messungen stattgefunden.

Bei der Fa. Coroplast liegen bereits die Ergebnisse einer zweiten Emissionsmessung vor; diese bestätigt die Ergebnisse der ersten, orientierenden Emissionsmessung aus Januar 2020. Die PCB-Kongenere 47, 51 und 68 sind nachweisbar in der Abluft enthalten. Die Massenkonzentrationen sind jedoch im Vergleich zur Fa. BIW sehr gering. Die Emissionsmessungen bei der Fa. Prysmian erfolgten Mitte März. Ein Messbericht liegt noch nicht vor. Dass PCB 47, 51 und 68 enthalten sind, ist aber höchst wahrscheinlich. Da es derzeit keinen gültigen Emissionsgrenzwert für PCB gibt, kann ein Vergleich der Messwerte nicht durchgeführt werden.

Parallel zu den Emissionsmessungen erfolgte ein mit dem LANUV abgestimmtes, von der Stadt Wuppertal beauftragtes Bodenuntersuchungsprogramm an ausgewählten Standorten im Umfeld der Anlagen. Die Ergebnisse liegen bereits vor. Demnach wurde nur an einem Probenahmeort an der Parkstraße in W-Ronsdorf PCB 47 in Spuren nachgewiesen. In allen anderen Proben war PCB 47 bei einer Nachweisgrenze von 0,001 mg/kg nicht nachweisbar - PCB 51 und PCB 68 ebenfalls nicht. Inwiefern der über 1 km entfernte Probenahmeort an der Parkstraße überhaupt mit der Fa. Prysmian in Verbindung gebracht werden kann, wird derzeit überprüft. Im Kapitel Bodenuntersuchungen kann der vollständige Untersuchungs­bericht eingesehen werden, sobald er der Stadt Wuppertal vorliegt.

Um den Eintrag in Nahrungsmittelpflanzen zu überprüfen, wurde durch das LANUV Ende März 2020 Löwenzahn an ausgewählten Standorten im Umfeld der Anlagen geerntet und im eigenen Labor analysiert. Seit dem 04.06.2020 liegt der Stadt Wuppertal der Bericht zum Löwenzahn-Screening vor. Im Umfeld der Fa. Coroplast wurde an drei von vier untersuchten Stellen ermittelt, dass der Orientierungswert der mittleren Hintergrund­belastung für Gesamt-PCB überschritten ist. Nun liegt der erste, fachlich belastbare Nachweis vor, dass sich das spezielle PCB-Gemisch in der Umwelt nachweisen lässt. Daher wurde in Abstimmung mit dem MULNV und dem LANUV entschieden, dass für ein abgegrenztes Gebiet eine vorsorgliche Verzehrempfehlung ausgesprochen werden soll. Bei der Fa. Prysmian gab es nur an einem Punkt im Bereich des westlich liegenden Friedhofs eine leichte Überschreitung. Hier wird derzeit bis auf das Grundstück Lohsiepenstr. 82a auf eine großräumige Nichtverzehrempfehlung verzichtet.

Bezüglich der Verzehrempfehlung wird auf das separate Kapitel „Löwenzahn-Screening und Verzehrempfehlung für Blattgemüse“ verwiesen. Dort findet sich u.a. auch der  Bericht des LANUV sowie eine Karte mit dem Gebiet der Verzehrempfehlung samt Hinweisen und einem Verzeichnis der betroffenen Adressen.

Bezüglich der Ergebnisse der inzwischen durchgeführten Grünkohl-Untersuchung in Nächstebreck wird auf den Abschnitt Aktuelles und Grünkohl-Untersuchung verwiesen. Dort finden sich auch die Informationen zur Aufhebung der Nichtverzehrempfehlung.   

Parallel zu den Emissionsmessungen erfolgte ein mit dem LANUV abgestimmtes, von der Stadt Wuppertal beauftragtes Bodenuntersuchungsprogramm an ausgewählten Standorten im Umfeld der Anlagen. Die Ergebnisse liegen bereits vor. Demnach wurde nur an einem Probenahmeort an der Parkstraße in W-Ronsdorf PCB 47 in Spuren nachgewiesen. In allen anderen Proben war PCB 47 bei einer Nachweisgrenze von 0,001 mg/kg nicht nachweisbar, PCB 51 und PCB 68 ebenfalls nicht. Inwiefern der über 1 km entfernte Probenahmeort an der Parkstraße überhaupt mit der Fa. Prysmian in Verbindung gebracht werden kann, wird derzeit überprüft. 

Um den Eintrag in Nahrungsmittelpflanzen zu überprüfen, wurde durch das LANUV Ende März 2020 Löwenzahn an ausgewählten Standorten im Umfeld der Anlagen geerntet und im eigenen Labor analysiert. Seit dem 04.06.2020 liegt der Stadt Wuppertal der Bericht zum Löwenzahn-Screening vor. Im Umfeld der Fa. Coroplast wurde an drei von vier untersuchten Stellen ermittelt, dass der Orientierungswert der mittleren Hintergrund­belastung für Gesamt-PCB überschritten ist. Nun liegt der erste, fachlich belastbare Nachweis vor, dass sich das spezielle PCB-Gemisch in der Umwelt nachweisen lässt. Daher wurde in Abstimmung mit dem MULNV und dem LANUV entschieden, dass für ein abgegrenztes Gebiet eine vorsorgliche Verzehrempfehlung ausgesprochen werden soll. Die Abstimmung des betroffenen Gebietes erfolgte am 08.06.2020 zusammen mit dem LANUV und dem Gesundheitsamt. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte am 09.06.2020. 

Bei der Fa. Prysmian gab es nur an einem Punkt im Bereich des westlich liegenden Friedhofs eine leichte Überschreitung. Hier wurde nur für das Grundstück Lohsiepenstr. 82a eine Verzehrempfehlung ausgesprochen.

Folgende Dokumente werden zum Download zur Verfügung gestellt:

Aufgrund der Ergebnisse aus dem Löwenzahn-Screening im März 2020 wurden im Umfeld der Fa. Coroplast Fritz Müller GmbH & Co.KG zwischen August und November 2020 weiterführende Untersuchungen zur Immissionsbelastung in Nahrungspflanzen (Grünkohl) durchgeführt. Ziel war es, die Immissionssituation zu überprüfen und die Gehalte in den Grünkohlpflanzen ggf. gesundheitlich zu bewerten. Dazu wurden an insgesamt 6 Messpunkten Grünkohlpflanzen exponiert.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass an allen untersuchten Messpunkten die bei der Silikonkautschukverarbeitung freiwerdenden PCB-Kongenere 47, 51 und 68 in den zwischen August und November 2020 exponierten Grünkohlpflanzen nachgewiesen werden konnten. Die Höhe der in den Grünkohlpflanzen ermittelten Gehalte war aber an den weiter von der Fa. Coroplast entfernt liegenden Messpunkten 2, 3, 5 und 6 verhältnismäßig gering und führte nicht zu einer Überschreitung des Orientierungswertes der mittleren Hintergrundbelastung (OmH) NRW für PCB-Gesamt.

An den zwei nahe an der Fa. Coroplast gelegenen Messpunkten 1 und 4 wurden PCB-Gesamt-Gehalte ermittelt, die zu einer Überschreitung des OmH führten. Es lag also im Untersuchungszeitraum ein erhöhter immissionsbedingter Eintrag von PCB vor. Am Messpunkt 1 wurde darüber hinaus auch ein Eintrag an dioxinartigen PCB (dl-PCB) verzeichnet, wie das für diesen Bereich auch schon im Frühjahr 2020 beim Löwenzahnscreening gezeigt wurde. Neben dem immissionsbedingten Eintrag von den bei der Silikonkautschukverarbeitung freiwerdenden PCB-Kongeneren 47, 51 und 68 gibt es offensichtlich in dem Gebiet noch eine Quelle für dl-PCB. Diese Quelle steht aber in keiner Verbindung mit der Silikonkautschukverarbeitung.

Die Fa. Coroplast hat nach eigener Aussage die Produktion mit dem chlorhaltigen Vernetzer zu Beginn des Jahres 2021 vollständig eingestellt, so dass davon auszugehen ist, dass zukünftig keine Immissionen der PCB-Kongenere 47, 51 und 68 mehr auftreten sollten. 

Dementsprechend sind aus Sicht des LANUV die Aufrechterhaltung der vorsorglichen Nichtverzehrempfehlung und die abgeleiteten Verzehrhäufigkeiten nicht mehr erforderlich. Dem hat sich die Stadt angeschlossen - bis auf einen kleinen Teilbereich um den Messpunkt 1 (Gabelsberger Str./Hans-Wagner-Str.), wo die Werte für dl-PCB erhöht sind. Der aufgehobene Bereich sowie der Bereich um die Gabelsberger Str. und Hans-Wagner-Str., wo die vorsorgliche Nichtverzehrempfehlung weiterhin aufrechterhalten wird, sind in einer Karte dargestellt, die weiter unten zum Download bereitsteht. Ebenso bereit steht dort der vollständige Grünkohlbericht 2020 zum Download, aus dem weitere Details zur Grünkohluntersuchung entnommen werden können.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass an allen untersuchten Messpunkten nur geringe Gehalte der potentiell bei der Silikonkautschukverarbeitung freiwerdenden PCB-Kongenere 47, 51 und 68 in den zwischen August und November 2021 exponierten Grünkohlpflanzen nachgewiesen werden konnten. An keinem der untersuchten Messpunkte wurde der Orientierungswert der mittleren Hintergrundbelastung (OmH NRW) für NRW für PCB-Gesamt überschritten.

Die Immissionssituation im Umkreis der Fa. Coroplast hat sich gegenüber 2020 deutlich verändert. Die Gehalte der potentiell durch die Silikonkautschukverarbeitung freigesetzten Kongenere PCB 47, 51 und 68 waren an den zwei untersuchten Messpunkten in den 2021 exponierten Grünkohlpflanzen deutlich geringer. Die Fa. Coroplast hat nach eigener Aussage die Produktion mit dem chlorhaltigen Vernetzer zu Beginn des Jahres 2021 vollständig eingestellt. Das bestätigen die hier zwischen August und November 2021 ermittelten Werte. Mit großer Wahrscheinlichkeit stammen die noch dedektierten Konzentrationen aus Resten in der Umwelt. 

Am Messpunkt 1 war der in den Grünkohlpflanzen ermittelte dl-PCB-Gehalt (dioxinähnliche PCB) wie im Vorjahr etwas gegenüber der Hintergrundbelastung erhöht. Es ist also an diesem Messpunkt im Untersuchungszeitraum erneut zu einem immissionsbedingten Eintrag von dl-PCB gekommen. Die Quelle für dl-PCB konnte noch nicht eindeutig identifiziert werden. Nichtdestotrotz ist eine gesundheitliche Bewertung des gegenüber der Hintergrundbelastung erhöhten dl-PCB-Gehaltes am Messpunkt 1 nach jetzigem Kenntnisstand nicht zielführend, da der TWI (tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge schädlicher Substanzen) alleine über den allgemeinen Warenkorb ausgeschöpft bzw. überschritten wird. Aus diesem Grund erfolgte die statistische Einordnung auf Basis des Vergleichs mit der Belastungshöhe von lokal angebautem Grünkohl mittels OmH NRW für dl-PCB. Das LANUV sieht eine Aufrechterhaltung der derzeit noch für einen kleinen Bereich im Umkreis des Messpunktes 1 geltenden, vorsorglichen Nichtverzehrempfehlung nicht als erforderlich an. Dieser Bewertung schließt sich die Stadt Wuppertal an. Auch wenn die kleinräumige Nichtverzehrempfehlung nun aufgehoben wird, sucht die Stadt aber weiterhin nach dem Verursacher.

Der vollständige Grünkohl-Bericht steht unter dem folgenden folgenden Link zum Download bereit. Ebenso findet sich dort ein Link zu einer Karte, in der der 2022 aufgehobene Bereich der Nichtverzehrempfehlung dargestellt ist.  

Wie bereits berichtet fand auch im Umfeld der Fa. Prysmian 2021 eine Grünkohlexposition statt. Auch wenn bei der Fa. Prysmian im Untersuchungszeitraum der chlorhaltige Vernetzer noch verwendet wurde, konnten an den beiden Messpunkten in den zwischen August und November 2021 exponierten Grünkohlpflanzen auch keine erhöhten Immissionen der PCB-Kongenere 47, 51 und 68 festgestellt werden. Da die ermittelten PCB-Gesamt-Gehalte – auch unter Berücksichtigung der Gehalte an PCB 47, 51 und 68 – an allen untersuchten Messpunkten unterhalb der Hintergrundbelastung (OmH) in NRW liegen, ist eine gesundheitliche Bewertung der Gehalte nicht erforderlich.

Eine Aufrechterhaltung der vorsorglichen Nichtverzehrempfehlung ist aus Sicht des LANUV nicht weiter erforderlich, wenn sich der Einsatz des chlorhaltigen Vernetzers bei der Fa. Prysmian nicht erhöhen sollte. Nach Aussage der Fa. Prysmian bleibt die Produktion bis Ende Juli 2022 auf dem selben Niveau wie im Untersuchungszeitraum. Ab August wird der chlorierte Vernetzer am Standort Ronsdorf nicht mehr eingesetzt. Selbst angebautes Blattgemüse kann nun wieder bedenkenlos verzehrt werden.

Der vollständige Grünkohl-Bericht steht unter dem folgenden folgenden Link zum Download bereit. Ebenso findet sich dort ein Link zu einer Karte, in der der 2022 aufgehobene Bereich der Nichtverzehrempfehlung dargestellt ist.

Die vorsorgliche Verzehrempfehlung des LANUV gilt nur für Blattgemüse aus den Gärten des betroffenen Gebietes.

Bin ich auch betroffen, wenn ich weit außerhalb des Gebietes der Verzehrempfehlung wohne?

Nein. Eine Betroffenheit ist nicht gegeben.

Bin ich betroffen, wenn ich an der Grenze, außerhalb des Gebietes der Verzehrempfehlung wohne?

Eine Betroffenheit ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht wahrscheinlich. Wer sich trotzdem unsicher ist, sollte sich ebenfalls an die Verzehrempfehlung halten. 

Sind aktuell Kleingartenanlagen von den Verzehrempfehlungen betroffen?

Bezüglich der PCB-Immissionen durch die beiden Emittenten in Ronsdorf und Nächstebreck gibt es in allen benachbarten Kleingartenanlagen keine zusätzlichen Belastungen; Verzehrhinweise in Bezug auf PCB müssen nicht beachtet werden.

Seit Anfang März liegen die Ergebnisse aus der Grünkohl-Untersuchung vor, die z.B. für die Kleingartenanlage Mollenkotten am Eichenhofer Weg unkritische Werte zeigen. Auf den Abschnitt Grünkohl-Untersuchung wird verwiesen.

Kann ich mein Brunnenwasser weiter nutzen?

Nach aktueller Kenntnislage ist das Grundwasser nicht von den PCB-Immissionen der beiden Silikonkautschuk verarbeitenden Betriebe betroffen. Die Gehalte an PCB im Oberboden liegen bis auf den einen Standort auf der Grünfläche an der Parkstraße in Ronsdorf an allen untersuchten Standorten unterhalb der Nachweisgrenze - die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutzverordnung für die sensibelste Nutzung Kinderspielplätze werden eingehalten. Eine Kontamination des Grundwassers ist nicht angezeigt.

Die labortechnische Untersuchung von Regenwasserzisternenwasser in der direkten Nachbarschaft der Fa. Prysmian hat weder im Wasser selbst noch im Zisternenschlamm auffällige Werte ergeben.

Kann ich eine Entschädigung geltend machen?

Die Fa. Coroplast stellt seit dem 07.07.2020 online ein Formular zur Verfügung, mit dem von der Verzehrempfehlung betroffene BürgerInnen auf Kulanzbasis Schadensersatz für Ernteausfälle geltend machen können. Das Formular soll auch per Posteinwurf allen Bewohnern im Gebiet der Verzehrempfehlung und an den Grenzen zugestellt werden.

Im Zusammenhang mit der Abstellung der PCB-Emission bei der Fa. Coroplast zum 01.01.2021 wurde auch das Kompensationsprogramm eingestellt.  

Die Stadt Wuppertal steht weiterhin in engem Kontakt mit dem MULNV und dem LANUV. Regelmäßig finden Dienstbesprechungen statt. Zusätzlich tagt ein Arbeitskreis PCB, in dem neben dem MULNV, dem LANUV und der Bezirksregierung Düsseldorf auch die betroffene Kommunen und Kreise mitwirken.

Mit einer breiten Mehrheit ist der Bundesrat am Freitag (5. Juni 2020) dem Antrag Nordrhein-Westfalens gefolgt, der eine Regelungslücke schließen soll, um die Gefahr einer unbeabsichtigten Freisetzung von Polychlorierten Biphenylen (PCB) zu minimieren. Damit verbunden ist eine neue Genehmigungspflicht für bestimmte silikonverarbeitende Betriebe. Somit ist man dem Ziel näherkommen, in angemessener Weise und bereits vorsorglich im Rahmen von Genehmigungs­verfahren schädliche PCB-Emissionen verhindern zu können. Bis zur Änderung der 4. BImSchV wird es aber noch dauern.

Die Ergebnisse aus dem Löwenzahn-Screening sollen im nächsten Schritt durch eine sogenannte Grünkohl-Untersuchung bestätigt und konkretisiert werden. Dies wird dann ggf. auch zu einer Konkretisierung der Verzehrempfehlung führen. Der Beginn der Kampagne wird nicht vor Mitte August 2020 sein und dann bis in den November 2020 andauern (Wachstumsperiode). Danach wird geerntet und analysiert. Wo genau der Grünkohl-Container aufgestellt werden sollen, wird derzeit mit dem LANUV abgestimmt.

Das Thema "PCB-Emissionen aus Wuppertaler Betrieben" ist im Jahr 2022 zu einem guten Ende geführt worden. Die noch verbleibende Belastungssituation in der Umwelt erfordert keine weiteren Vorsorgemaßnahmen. Die Fa. Coroplast setzt den chlorierten Vernetzer seit 01.01.2021 nicht mehr ein. Die Fa. Prysmian ist noch dabei, einen alternativen Vernetzer zu finden - wird den chlorierten Vernetzer aber in jedem Fall nur noch bis Ende Juli 2022 einsetzen.

Sollten die Informationen von dieser FAQ Seite nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen ausschließlich an die eingerichtete PCB-Hotline: 0202/563-4844. Ihre Fragen werden in einer zentralen Datenbank erfasst, worauf auch die Fachbehörden Zugriff haben. So ist ein koordinierte Erfassung und Beantwortung aller Fragen sichergestellt. Die Antworten werden dann sukzessive auf dieser FAQ-Seite eingestellt. 

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